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   BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 23/91   

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https://dejure.org/1991,378
BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 23/91 (https://dejure.org/1991,378)
BSG, Entscheidung vom 16.10.1991 - 11 RAr 23/91 (https://dejure.org/1991,378)
BSG, Entscheidung vom 16. Oktober 1991 - 11 RAr 23/91 (https://dejure.org/1991,378)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Erstattungsanspruch - Wettbewerbsverbot - Vermittlungsbehinderung - Belehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsanspruch nach § 128a AFG bei Verzicht auf ein vertragliches Wettbewerbsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 69, 280
  • MDR 1992, 884
  • NZA 1992, 573
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 50/86

    Erstattung von Arbeitslosengeld bei Wettbewerbsverboten

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 23/91
    Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtspr entschieden hat, setzt der Erstattungsanspruch aus § 128a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zwar grundsätzlich die Belehrung über die Möglichkeit voraus, durch Verzicht auf die Wettbewerbsabrede den Erstattungsanspruch abwenden zu können (BSGE 66, 250, 257 mwH).

    Wie der Senat in BSGE 66, 250 bereits entschiedenen hat, greift § 128a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) auch ein, wenn das Wettbewerbsverbot die Arbeitsplatzsuche nur unwesentlich beeinträchtigt hat.

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 23/91
    Nach der Rechtspr des BSG gehört nämlich zur Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen der Bezeichnung der den Verfahrensmangel ergebenden Tatsachen (§ 164 Abs. 2 SGG) auch die Angabe, welches Vorbringen verhindert worden ist (vgl BVerfGE 77, 275, 281 [BVerfG 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85]; 79, 80, 83 [BVerfG 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87]; 82, 236, 256) und inwieweit die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (SozR 1500 § 160a Nr. 36).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 23/91
    Nach der Rechtspr des BSG gehört nämlich zur Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen der Bezeichnung der den Verfahrensmangel ergebenden Tatsachen (§ 164 Abs. 2 SGG) auch die Angabe, welches Vorbringen verhindert worden ist (vgl BVerfGE 77, 275, 281 [BVerfG 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85]; 79, 80, 83 [BVerfG 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87]; 82, 236, 256) und inwieweit die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (SozR 1500 § 160a Nr. 36).
  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 23/91
    Nach der Rechtspr des BSG gehört nämlich zur Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen der Bezeichnung der den Verfahrensmangel ergebenden Tatsachen (§ 164 Abs. 2 SGG) auch die Angabe, welches Vorbringen verhindert worden ist (vgl BVerfGE 77, 275, 281 [BVerfG 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85]; 79, 80, 83 [BVerfG 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87]; 82, 236, 256) und inwieweit die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (SozR 1500 § 160a Nr. 36).
  • BSG, 27.04.1989 - 11 RAr 99/88

    Voraussetzungen für die Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128a AFG

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 23/91
    Der Senat verweist hierzu zunächst auf sein Urteil vom 27. April 1989 (BSGE 65, 72 = SozR 4100 § 128a Nr. 2).
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 23/91
    Nach der Rechtspr des BSG gehört nämlich zur Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen der Bezeichnung der den Verfahrensmangel ergebenden Tatsachen (§ 164 Abs. 2 SGG) auch die Angabe, welches Vorbringen verhindert worden ist (vgl BVerfGE 77, 275, 281 [BVerfG 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85]; 79, 80, 83 [BVerfG 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87]; 82, 236, 256) und inwieweit die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (SozR 1500 § 160a Nr. 36).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

    Die Erstattungspflicht entsteht allerdings nach ständiger Rechtsprechung nur, wenn die Bundesanstalt für Arbeit den Arbeitgeber darüber belehrt, daß er sich durch den Verzicht auf die Wettbewerbsabrede dem Erstattungsanspruch entziehen kann (vgl. BSGE 69, 280 [282] m. w. N.).

    dd) Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird nicht dadurch gewahrt, daß der Arbeitgeber auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbots verzichtet und sich dadurch von der sozialrechtlichen Erstattungspflicht befreien kann (so aber BSGE 69, 280 [282]; stRspr).

  • BSG, 08.07.2020 - B 12 R 1/19 R

    Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers

    Es fehlt an substantiierten Ausführungen dazu, welche entscheidungserheblichen Umstände er daraufhin vorgetragen hätte (vgl zu diesem Erfordernis BSG Urteil vom 16.10.1991 - 11 RAr 23/91 - BSGE 69, 280, 284 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5 S 35) .
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 53/05 B

    Zulassung von Arzneimitteln, gerichtliche Überprüfung, Kostenerstattung durch die

    Denn nur auf dieser Grundlage könnte in Betracht kommen, dass eine ausführlichere Erörterung des LSG, wie der Kläger sie vermisst, zu einem anderen Urteilsspruch hätte führen können (vgl hierzu z.B. BVerfGE a.a.O. und BSGE 69, 280, 284 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5 S 35 m.w.N.) .
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